FAQ 1
Diese Frage wird häufig diskutiert.
Antwort: „Eine Pflasterfläche ist nur so gut wie Ihre Fuge."
Ein sehr wichtiges Kriterium für haltbare Pflasterflächen ist die richtige Ausführung der Fuge.
Pflasterflächen werden von Kraftfahrzeuge überfahren, es wird gebremst, beschleunigt in Kurven gefahren und gern auch im Stand an der Servolenkung gedreht. Diese auf den Pflasterstein wirkenden Kräfte müssen über die Fuge übertragen und abgeleitet werden können.
- Nur eine korrekt ausgeführte Fuge kann dieser Aufgabe nachkommen.
- Fugenbreite und –material müssen aufeinander abgestimmt und korrekt eingebaut werden, damit die Fuge diese wichtige Aufgabe erfüllen kann.
Bei zu groß ausgeführten Fugen entsteht keine Kraftübertragung. Alle auftretenden dynamischen und statischen Kräfte müssen vom Ort der Wirkung, also vom Stein aufgenommen werden. Einer solchen Punktbelastung kann kein Belag standhalten.
Sind die Fugen zu eng oder das Pflaster sogar „knirsch" verlegt, erfolgt eine direkte Kraftübertragung auf die benachbarten Steine. Der Schaden beginnt mit Kantenabplatzungen und setzt sich bis zur vollständigen Zertrümmerung des Pflasterbelages fort.
Einige Nichtfachleute glauben: „Eine zu enge Fuge entstünde durch den Einsatz von Pflastermaschinen. Bei der Verlegung von Betonpflastersteinen ist z.B. eine Normfugenbreite von 3 bis 5mm einzuhalten. Maßtoleranzen, die den Steinwerken bei der Produktion zugesprochen werden (DIN 1338), sollen so ausgeglichen werden. Die bei einer Handverlegung üblichen Toleranzen führen daher oft zu keiner abnahmefähigen Leistung.
Nur wer den Einsatz einer Pflastermaschine wirklich beherrscht, kann einen normgerechten Fugenabstand erzielen.
Richtig ist also: „ Die Pflasterfläche ist nur so gut wie ihre Ausführung"
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